Verrechnung von Kosten für Schutzmaterial

Dank dem Status im Zusatzversicherungsberiech geniesst die Osteopathie viel Vertragsfreiheit. 

  • Tarife für die Arbeitsleistung und verwendetes Material können mit den Patient*innen völlig frei vereinbart werden.

  • Schutzmaterial kann den Patient*innen nach genügender Aufklärung über die Kostenfolge völlig frei in Rechnung gestellt werden.

Betreffend Schutzmaterial haben wir uns mit den wichtigsten Versicherern auf folgende Regelungen geeinigt, damit die Patient*innen rückerstattet werden.

Schutzmaterial für Therapeut*innen kann bei Bedarf im Honoraransatz inkludiert werden. Zu beachten sind dabei allfällige maximal akzeptierte Honoraransätze einiger Versicherer. Schutzmaterial für Patient*innen kann separat mit Tarif 999 (Freitext) in Rechnung gestellt werden.

Genève
Bvd de Saint-Georges 72
1205 Genève