Sicherheitskonzept für die Osteopathie-Praxen

Gestützt auf die Grundlagen des Bundes hat der SVO-FSO ein Schutzkonzept für die Osteopathie-Praxen erlassen.
Dieses Dokument ist ab dem 27.04.2020 bis zu einem abweichenden Entscheid des Bundesrates gültig und erfüllt die Anforderungen von Art. 6 Abs. 3 und Art. 6a Abs. 3 der COVID-19-Verordnung-2.

Die geöffneten Osteopathie-Praxen müssen über ein Schutzkonzept verfügen.

Sie können dafür das Konzept des SVO-FSO als Berufsorganisation der Osteopath*innen übernehmen. 

21 juillet 2020
FSO-SVO Schutzkonzept_DE_3.0.pdf
PDF NaN B
21 juillet 2020
FSO-SVO Plan de Protection_FR_3.0.pdf
PDF NaN B
Genève
Bvd de Saint-Georges 72
1205 Genève